Das höchste politische Entscheidungsorgan auf der Kreisebene ist der Kreistag. Die Mitglieder des Kreistags werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises alle fünf Jahre direkt gewählt.
Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat, der ebenfalls alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgern direkt gewählt wird. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, den Kreis repräsentativ zu vertreten. Darüber hinaus ist der Landrat Chef der Kreisverwaltung. Die Behörde erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und setzt die Beschlüsse des Kreistags und des Kreisausschusses um.

Erster Bürger im Kreis: Landrat Dr. Olaf Gericke
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