Stellungnahme der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ahlen zum Bauvorhaben der St. Georg Gemeinde
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Ahlen hat sich am 27. Juni 2018 nochmals ausgiebig mit den "Aufstellungsbeschlüssen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan" befasst.
Mit diesen Beschlüssen wird die Bauleitplanung eingeleitet und so der Weg für eine umfangreiche und gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung geöffnet. Somit haben alle Beteiligten - auch die Träger öffentlicher Belange - die Möglichkeit sich im Verfahren mit Ihren berechtigten Interessen, gesetzlichen Erfordernissen und Belangen einzubringen. Diese Ergebnisse sind nachfolgend zu berücksichtigen und abzuwägen, bevor es zu späterem Zeitpunkt mit einem Feststellungsbeschluss zur abschließenden Entscheidung über das Bauvorhaben kommen wird.
Die über viele Jahre gewachsene Planung der St. Georg Gemeinde, auf ihrem Grundstück an der Beckumer Straße eine christliche Kirche mit Gemeindehaus zu errichten, wird in der Öffentlichkeit, wie auch in Kommunalpolitik und Verwaltung, durchaus auch kritisch betrachtet.
Entsprechend hat es sich auch die CDU Fraktion in einem intensiven Meinungsaustausch mit der St. Georg Gemeinde, den Vertretern der Anwohnerinteressen und der Verwaltung nicht leicht gemacht, Ihre Entscheidung zu den Aufstellungsbeschlüssen zu treffen.
Die Bezirksregierung Münster sieht keine Hinderungsgründe, die aus Sicht der Regional,- und Landesplanung einer Änderung der beabsichtigten Flächennutzung entgegenstehen.
Wenngleich hier in einer Stadtrandlage eine landwirtschaftliche Fläche umgenutzt werden soll, ist aus unserer Sicht auch das berechtigte Interesse der Kirchengemeinde zu gewichten, eine bauliche Entwicklung zu schaffen, die eine angemessene Religionsausübung und Gemeindeleben zukünftig ermöglicht. Dieses ist an dem jetzigen Kirchenstandort unbestritten nur noch sehr eingeschränkt möglich. Auch konnten realisierbare und zumutbare Alternativstandorte im Stadtgebiet nicht gefunden werden. Nutzungskonflikte, die im umgebenden Wohngebiet befürchtet werden, sind sicherlich zu berücksichtigen und werden auch im weiteren Planverfahren eine Rolle spielen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Gemeinde bereits durch Reduzierung der Größe des Gemeindesaals und dem verbindlichen Ausschluss der früher einmal angedachten Nutzung des geplanten Gemeindehauses für Großveranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, auf wesentliche Kritikpunkte eingegangen ist.
Daher wird in einem "Durchführungsvertrag zu dem Bauvorhaben" auch noch dezidiert festzuschreiben sein, welche Nutzungen ermöglicht werden bzw. auszuschlie- ßen sind. Hier sehen wir eine bedeutsame Aufgabe für die Verwaltung im Rahmen des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplans", um ein ausgewogenes Miteinander mit der benachbarten Paul-Gerhardt-Gemeinde und der Anwohnerschaft zu ermöglichen.
Nach Abwägung aller sachlich bewertbaren Gegebenheiten sieht die CDU-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt keine schwerwiegenden Gründen der Gemeinde bereits jetzt den Eintritt in das Planverfahren zu verwehren.
Somit wird die CDU-Fraktion den Vorlagen der Verwaltung zu den Aufstellungsbeschlüssen zustimmen. Allerdings möchten wir abschließend festhalten, dass wir die im weiteren Verfahren eingehenden Anregungen und Stellungnahmen - insbesondere der Anwohner - sehr genau prüfen werden und in einem dann zu treffenden endgültigen Beschluss durchaus wesentliche Änderungen des Bebauungsplanes noch beschlossen werden könnten. Dazu werden wir weiterhin mit den Anwohnern und der Gemeinde St. Georg im Gespräch bleiben.
gez. Peter Lehmann
(Vorsitzender)
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