Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen

CDU stellt den 4. und vorerst letzten Antrag einer kleinen Serie zur Erstellung eines Konzeptes für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastrukturtrassen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ahlen beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastruktur-Trassen (z.B. Bahntrassen und Bundesfernstraßen) erarbeitet. Dieses Konzept soll als eine von mehreren Maßnahmen dazu beitragen, die Energiewende in Ahlen weiter voranzutreiben.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet darzustellen. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere das Solarkataster NRW, die Förderbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die natürlichen Gegebenheiten der einzelnen Flächen in Bezug auf z. B. Biotopausstattung, Ausrichtung sowie die zu erwartende Sonnenstrahlung.

2. Bei den Möglichkeiten sind insbesondere auch Sonderbauformen der PV-Module wie bifaciale senkrechte Module oder das Konzept der einachsigen oder zweiachsigen Tracker mit intelligenter Nachführung einzubeziehen. Diese Potentialanalyse soll eine schnellstmögliche Schaffung von Planungsrecht (siehe 4.) nicht verzögern.

3. Die zu errichtenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen im Einklang mit einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen stehen und im Fall von Bahntrassen nicht einem späteren Ausbau der Bahntrasse entgegenstehen. Genossenschaftliche Anlageformen, an denen sich die Bürger/innen vor Ort beteiligen können, werden besonders begrüßt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich überall dort die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts vorzubereiten, wo eine Investitionsbereitschaft zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage besteht und keine Konflikte mit dem Regionalplan und den Belangen des Naturschutzes vorliegen.Seite 2 von 3

Begründung


Angesichts des fortschreitenden Klimawandels, des nahenden Ausstiegs aus Kernenergie und der Kohleverstromung bekennt sich Ahlen ausdrücklich zur Energiewende und zum Ziel einer klimaneutralen, erneuerbaren Energieversorgung. Die verstärkt auftretenden Umweltereignisse wie Starkregen, Dürre, der Kollaps von Gewässern und weitere katastrophale Folgen des Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Ahlen jetzt handeln muss. Ziel ist es, mit allen geeigneten Maßnahmen die CO2-Emissionen schnellstmöglich und dauerhaft zu reduzieren um damit die Klimaschutzziele zu erreichen.

Dabei ist eine der wichtigsten Maßnahmen, dass es uns gelingt, die Erhöhung der Stromerzeugungskapazitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien, zügig auszubauen. Hier hat Ahlen enorme Potenziale.

Die Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind, vor allem im Bereich der Photovoltaik (PV) vorhanden. Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PVAnlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können auch ausgewählte Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder dem Natur- und Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit entsprechend hoher Leistung zur Verfügung stehen.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind entsprechend den Regelungen des § 35 BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Dadurch setzt die Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen neben einer Darstellung im Flächennutzungsplan gem. § 5, Abs. 2 Nr. 2b als Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, auch eine planungsrechtliche Widmung in einem Bebauungsplan als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versorgungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB voraus.

Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Bauflächen“ für Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, insbesondere jedoch für Standorte entlang von Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung. Gemäß Ziel 8.3 ist bei der Inanspruchnahme dieser Flächen sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes, der landwirtschaftlichen Nutzung, des Gewässerschutzes, der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche und des Orts- und Landschaftsbildes auch in der Umgebung ausgeschlossen und die Entstehung bandartiger Strukturen vermieden wird.

Weitere wesentliche Neuerung im EEG 2021 betreffen folgende Punkte:

  • Für Solaranlagen entlang von Infrastruktur-Trassen wird die Flächenkulisse ausgeweitet. Zukünftig darf dieser sogenannte Seitenrandstreifen in einer Breite von 200 Metern genutzt werden, wobei ein 15 Meter breiter Streifen längs zur Fahrbahn zu Naturschutzzwecken, z. B. Tierwanderungen, freigehalten werden muss.
  • Eine weitere wesentliche Neuerung im EEG 2021 betrifft die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden. Der neue § 6 (vor der Überarbeitung § 36k) ermöglicht den Betreibern von Windenergieanlagen an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Standortgemeinden an den Erträgen aus dem Betrieb zu beteiligen. Dazu darf der Anlagenbetreiber Gemeinden, in denen eine Anlage errichtet wird, und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde zahlen.
  • Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen für Rechtssicherheit bei der kommunalen Teilhabe an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen sorgen, die Akzeptanz sichern und die Ausweisung neuer Flächen begünstigen.

Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürften somit an mehreren Stellen in Ahlen gegeben sein und sollten auch genutzt werden. Potentielle Investor/innen und Grundstückeigentümer/innen, die ggf. ihr Interesse am Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gegenüber der Stadt und der Politik bereits bekundet haben, sollten zügig Planungssicherheit erhalten und keinen weiteren Verzögerungen mehr ausgesetzt sein.

Peter Lehmann
Fraktionsvorsitzender

Weitere Informationen:

www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/leserfrage/aenderungen-eeg-2021-pvfreiflaechenanlagen/


www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/regionalplan/teilplan_energie/index.html

www.sonnenenergie.de/sonnenenergie-redaktion/SE-2016-01/Layout-fertig/PDF/Einzelartikel/SE-2016-01-s032-Photovoltaik-Lohnen_sich_Solartracker.pdf