Partei entscheidet über Nominierung

CDU zur Bürgermeisterfrage

Die Nachricht hat CDU-Parteichef Erhard Richard nicht auf dem falschen Fuß erwischt. „Ich hatte bereits im Sommer dieses Jahres mit Benedikt Ruhmöller über eine mögliche Kandidatur für die nächste Bürgermeisterwahl gesprochen. Insofern hat mich seine Ankündigung nicht überrascht.“

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Gegenüber der „AZ“ hatte Ruhmöller bestätigt, bei der nächsten Wahl wieder antreten zu wollen (wie berichtet). Wobei noch nicht feststeht, ob die wie vorgesehen erst 2015 stattfindet oder womöglich doch um ein Jahr vorgezogen wird, damit Rats- und Bürgermeisterwahl wie bislang an einem Tag stattfinden, nachdem die frühere CDU / FDP-Landesregierung eine Entkoppelung der Wahltermine durchgesetzt hatte. Bürgermeister Ruhmöller hält sich in der Frage eines früheren Wahltermins zurück. „Ich halte die Entkoppelung für sinnvoll“, gibt er sich als einer der noch verbliebenen Befürworter eines getrennten Wahlgangs zu erkennen. Allerdings wäre ihm eine Angleichung der Amtszeit der Bürgermeister an die der Dezernenten auf acht Jahre lieber gewesen. „In Süddeutschland hat man damit gute Erfahrungen gesammelt“, begründet Ruhmöller sein Plädoyer. In Nordrhein-Westfalen aber gehen die Uhren anders. Bei den in diesem Jahr erzwungenen Wahlgängen in Duisburg und Dortmund gingen gerade rund 30 Prozent zur Wahl, um ihren Oberbürgermeister zu wählen. Die Folge der Zersplitterung von Wahlen ist nicht nur aus Sicht der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) eine „sinkende demokratische Legitimation der Hauptverwaltungsgebeamten“. Fraglich ist allerdings, ob der Vorschlag der CDU-Kommunalpolitiker, die Amtszeit der Räte auf 2015 zu verlängern, um dann Bürgermeister und Stadträte wieder gemeinsam zu wählen, einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Ein vom Landtag beschlossenes Rücktrittsrecht für Bürgermeister, die auf diese Weise den Weg für gemeinsame Wahlen 2014 möglich machen könnten, wie es derzeit auch diskutiert wird, wäre verfassungsrechtlich womöglich weniger problematisch. Die Frage, ob er sich auf eine solche Lösung einlassen würde, wolle er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten, meinte Ruhmöller. „Hände weg vom Wahlrecht“, mahnt dagegen der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf Kiowsky. Auch sein Parteifreund Richard sieht keinen Grund, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt um die Nominierung des Bürgermeisterkandidaten zu sorgen. „Uns beschäftigen aber schon die Vorbereitungen für die Aufstellung der Kandidaten für den Stadtrat,“ bestätigt Richard. Und fügt hinzu: „Über die Nominierung des Bürgermeisterkandidaten entscheidet der Stadtparteitag.“