Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist einer der wichtigsten Fachausschüsse im Stadtrat – und zugleich ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Er kümmert sich um alle Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Stadt. 
Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
 
1. Zentrale Aufgabe: Förderung junger Menschen und Familien
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allem, was das Aufwachsen, die Bildung, Betreuung und Teilhabe junger Menschen betrifft.
Er berät und entscheidet über:
2. Aufgaben laut § 71 SGB VIII
Das ist die gesetzliche Grundlage für den Jugendhilfeausschuss. Danach hat der Ausschuss:
a) Entscheidungs- und Beratungsfunktion
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt über die Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit sie nicht dem Rat vorbehalten sind.“
Das heißt: Er entscheidet selbstständig in vielen Jugendhilfefragen (z. B. Zuschüsse an Träger, Anerkennung von Jugendverbänden, Förderung von Projekten).
Er berät den Stadtrat in grundsätzlichen Fragen der Jugend- und Familienpolitik.
 
b) Anregungs- und Initiativfunktion
„Er hat Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu geben.“
Das heißt: Er kann eigene Initiativen starten, neue Projekte anstoßen,
auf Probleme aufmerksam machen (z. B. fehlende Kita-Plätze, Jugendtreffs, Drogenprävention).
 
3. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
4. Zusammensetzung
Der Jugendhilfeausschuss ist besonders zusammengesetzt, weil er nicht nur aus Stadtratsmitgliedern besteht:
Ein Teil sind Ratsmitglieder (politisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter).
5. Typische Themen im Jugendhilfeausschuss
Kurz gesagt: 
Der Jugendhilfeausschuss ist das Sprachrohr und Steuerungsorgan für die Kinder- und Jugendpolitik der Stadt.
Er sorgt dafür, dass junge Menschen gut aufwachsen können und Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
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