Der Ausschuss mit dem langen Namen  „Ausschuss für Ordnung, öffentliche Einrichtungen, Digitalisierung und Anregungen“ bündelt mehrere wichtige kommunale Aufgabenfelder.
 
Aufgaben des Ausschuss für Ordnung, öffentliche Einrichtungen, Digitalisierung und Anregungen 
 
1. Ordnung und Sicherheit
	- Der Ausschuss befasst sich mit allen Themen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt:
 
	- Überwachung und Kontrolle der kommunalen Ordnung (z. B. Parken, Lärmschutz, Straßenreinigung, Hundehaltung, Märkte).
 
	- Zusammenarbeit mit der Polizei, Feuerwehr und dem Ordnungsamt.
 
	- Beratung zu Maßnahmen für öffentliche Sicherheit, z. B. Gefahrenabwehr, Rettungswesen, Katastrophenschutz.
 
	- Themen wie Verkehrsüberwachung, Veranstaltungssicherheit oder präventive Ordnungspolitik.
	  
2. Öffentliche Einrichtungen
	- Hier geht es um die kommunalen Infrastrukturen, die Bürgerinnen und Bürger täglich nutzen:
 
	- Verwaltung und Betrieb städtischer Einrichtungen (z. B. Friedhöfe, Märkte, Bürgerhäuser, Bibliotheken, Bäder, Sportstätten, Spielplätze – je nach Stadtstruktur).
 
	- Benutzungsordnungen und Gebührenfragen (z. B. für Bäder, Hallen, Märkte).
 
	- Planung, Bau, Erhalt und Modernisierung öffentlicher Anlagen.
 
	- Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben oder städtischen Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.
	  
3. Digitalisierung
	- Entwicklung und Umsetzung einer kommunalen Digitalstrategie.
 
	- Förderung der digitalen Verwaltung (E-Government) – also Online-Dienste für Bürger und Unternehmen.
 
	- Ausbau der digitalen Infrastruktur (z. B. Glasfaser, WLAN in öffentlichen Gebäuden).
 
	- Digitalisierung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Ratssitzungen.
 
	- Förderung von Smart City-Projekten, Datenschutz und IT-Sicherheit.
	  
4. Anregungen und Beschwerden
	- Dieser Teil betrifft die Bürgerbeteiligung:
 
	- Behandlung von Anregungen und Beschwerden, die Bürgerinnen und Bürger nach § 24 Gemeindeordnung (in vielen Bundesländern) einreichen.
 
	- Prüfung, wie Anregungen umgesetzt werden können, und Berichterstattung an den Stadtrat.
 
	- Förderung von Transparenz und Bürgerdialog.
	  
5. Funktion im Stadtrat
	- Der Ausschuss berät den Stadtrat in seinen Themenbereichen.
 
	- In manchen Angelegenheiten kann er selbst beschließen (z. B. kleinere Anschaffungen, Gebührenregelungen, Digitalprojekte).
 
	- Er überwacht die Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung und gibt Impulse für neue Projekte.
	  
Kurz gesagt:
Der Ausschuss für Ordnung, öffentliche Einrichtungen, Digitalisierung und Anregungen sorgt für Sicherheit, funktionierende öffentliche Dienste, digitale Modernisierung und Bürgernähe in der Stadt.