Der Finanz- und Personalausschuss ist einer der zentralsten Ausschüsse im Stadtrat – er befasst sich mit dem Geld und den Beschäftigten der Stadt, also mit allem, was die kommunale Haushalts-, Finanz- und Personalpolitik betrifft.
 
Aufgaben des Finanz und Personalausschusses
 
1. Finanzen und Haushalt
	- Der Ausschuss überwacht und berät alle Fragen rund um die Haushaltsführung der Stadt:
 
	- Beratung und Vorbereitung des städtischen Haushaltsplans
	→ Er prüft, wie Einnahmen und Ausgaben geplant sind (Steuern, Gebühren, Zuschüsse, Investitionen). 
	- Überwachung der Haushaltsausführung
	→ Kontrolliert, ob die Verwaltung den Haushalt ordnungsgemäß umsetzt. 
	- Empfehlungen an den Stadtrat zur Genehmigung des Haushalts.
 
	- Prüfung von Investitionen und größeren Anschaffungen (z. B. Bauprojekte, Grundstückskäufe).
 
	- Entscheidung über Zuschüsse an Vereine, Verbände oder Einrichtungen, soweit es um Finanzfragen geht.
 
	- Gebühren, Steuern und Abgaben
	→ z. B. Festsetzung oder Änderung von Hebesätzen (Grundsteuer, Gewerbesteuer), Entgelten oder Beiträgen. 
	- Haushaltskonsolidierung
	→ Maßnahmen zur Einsparung oder Effizienzsteigerung bei knappen Kassen.
	  
2. Personalangelegenheiten
	- Der zweite große Aufgabenbereich betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung:
 
	- Grundsätzliche Personalplanung und Personalentwicklung.
 
	- Organisation der Verwaltung (z. B. neue Stellen, Umstrukturierungen, Digitalisierungsprozesse).
 
	- Beschluss über Stellenplan im Rahmen des Haushalts.
 
	- Beteiligung an Einstellungen oder Beförderungen in höheren Dienststellen (je nach Hauptsatzung).
 
	- Arbeits- und Tarifangelegenheiten, Zusammenarbeit mit dem Personalrat.
 
	- Fort- und Weiterbildung, Ausbildung, Gleichstellung und Gesundheitsmanagement.
	  
3. Beteiligungs- und Vermögensverwaltung
	- Kontrolle und Beratung bei städtischen Beteiligungen (z. B. Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften).
 
	- Vermögensverwaltung, z. B. Grundstücke, Immobilien, Beteiligungen.
 
	- Begleitung von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen.
	  
4. Beratung, Kontrolle und Transparenz
	- Der Ausschuss berät den Stadtrat in allen Finanz- und Personalfragen.
 
	- Er überwacht die Verwaltung, insbesondere das Kassenwesen, die Haushaltsdisziplin und Personalwirtschaft.
 
	- Er kann in bestimmten Fällen selbst beschließen (z. B. über kleinere Ausgaben oder Personalmaßnahmen).
	  
5. Funktion im Stadtratsgefüge
	- Der Finanz- und Personalausschuss ist oft ein sogenannter „Pflichtausschuss“, also in jeder größeren Kommune vorgesehen.
 
	- Er hat eine Schlüsselrolle, weil fast alle anderen Ausschüsse von seinen Entscheidungen abhängig sind (z. B. Finanzierung von Schulprojekten, Umweltmaßnahmen, Kulturförderung).
	  
Kurz gesagt:
Der Finanz- und Personalausschuss ist das wirtschaftliche und organisatorische Herz des Stadtrats – er sorgt dafür, dass die Stadt solide finanziert, effizient verwaltet und gut mit Personal ausgestattet ist.