Trotz Aufschwung kein Ausgleich – die kritische Lage kommunaler Haushalte

Impulsvortrag Mitgliederversammlung CDA am 01.03.2012 von Ralf Kiowsky

Zentrales Thema, dass die Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen beherrscht, ist die kommunale Finanzkrise.Die Lage ist so prekär wie nie! Mehr als die Hälfte der 359 Kommunen unseres Landes konnten im vergangenen Jahr ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Die Aufwendungen im Ergebnisplan waren bei jenen Kommunen höher als die Erträge. Dieses Ungleichgewicht konnte auch durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage nicht austariert werden. So befinden sich 138 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind schon jetzt überschuldet oder droht die Überschuldung.

CDU-Fraktionschef Ralf Kiowsky. Foto:Klaus OttenbergCDU-Fraktionschef Ralf Kiowsky. Foto:Klaus Ottenberg

Die Summe der Kassenkredite beläuft sich aktuell auf mehr als 20 Milliarden Euro. Das ist 10 Mal so hoch wie der Kreditbestand im Jahr 2000.

Das besorgniserregende: Kassenkredite dienen lt. Gesetzgeber dazu, Einnahme- und Ausgabeschwankungen auszugleichen. Es sind demnach temporäre Kredite, die zu einem Überbrücken finanzieller Engpässe entwickelt wurden.

 

Doch die Realität sieht anders aus!

 

Aus der Not heraus wird dieses Instrument in einem immer größer werdenden Maße zur langfristigen Finanzierung konsumtiver Ausgaben zweckentfremdet. 

Allein in NRW mussten im vergangenen Jahr die 359 Kommunen rund 342 Millionen Euro an Zinsen nur allein für Kassenkredite aufbringen.

 

Noch klarer wird die angespannte Situation, wenn man sich die Entwicklung der Sachinvestitionen anschaut:

Im Gegensatz zu den Kassenkrediten sind den Kommunen bei einer langfristigen Kreditaufnahme sehr enge haushaltsrechtliche Grenzen gesetzt.

Ergo: Im Falle finanzieller Engpässe schränken die Städte und Gemeinden ganz einfach ihre Investitionstätigkeit ein. 

Da diese Ausgabenkategorie im Gegensatz zu anderen Bereichen vergleichsweise flexibel erhöht und gesenkt werden kann, können die Kommunen hier entsprechend agieren und/oder reagieren.

Seit etwa zu Beginn der 90er Jahre kommt die finanzielle Situation der Kommunen hier deutlich zum Ausdruck. Ich habe mir einmal zwei Jahre als Vergleich herausgesucht: 1992 und 2008!

Während beispielsweise 1992 rund 6 Milliarden Euro für Investitionen ausgegeben wurden, waren es 16 Jahre später, im Jahre 2008, lediglich noch 3 Milliarden.

 

Wie stark der Rückgang der öffentlichen Investitionen der Gemeinden Nordrhein-Westfalens ausfällt, wird deutlich, wenn die Investitionsquote (= das Verhältnis von öffentlichen Investitionen und Bruttoinlandprodukt) betrachtet wird:

 

So betrug die Investitionsquote in 2008 nur noch rund 1/3 des Wertes von 1992.

 

 

 

Eine aktuelle Umfrage des Städte- und Gemeindebundes belegt zudem eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW mit durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro jährlich.

 

Sehen wir uns in Ahlen die Jahresrechnung 2011 an, dann sehen wir, dass der Bereich der Gewerbesteuererträge ein hervorragendes Bild abliefert:

28 Millionen Euro waren zu Beginn des Haushaltes prognostiziert, insgesamt wurden mehr als 40 Millionen auf das städtische Konto überwiesen.

Oder anders ausgedrückt: Wir bekamen einen desaströsen Haushaltsplanentwurf 2011 mit einem Fehlbedarf von knapp 13 Millionen Euro Defizit vorgelegt, und konnten doch zum Ende des Jahres eine schwarze Null verbuchen.

Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland lässt grüßen!

 

Alles wäre wunderbar und wir könnten ein Stückweit unbeschwerter in die Zukunft sehen, wenn wir nicht der Tatsache ins Auge blicken müssten, dass durch einen steigenden Aufwand – ganz besonders – im Sozialbereich diese tollen Zahlen resultierend aus dem Aufschwung der Wirtschaft wieder aufgezehrt würden.

 

So werden wir am 29. März einen Haushalt verabschieden, der die für Ahlener Verhältnisse gewaltige Summe in Höhe von 35,6 Millionen Euro an Gewerbesteuererträgen für 2012 prognostiziert. 

 

Aber, meine Damen und Herren,

diese gewaltige Summe reicht in 2012 immer noch nicht aus, den Haushalt auszugleichen!

 

Der Haushalt wird wiederum keine schwarze Null schreiben, da die Aufwendungen im Ergebnisplan 3,2 Millionen Euro höher ausfallen werden als die Erträge.

 

Da der erste Finanzpuffer – die Ausgleichsrücklage – bereits in vorangegangenen Jahren aufgezehrt worden ist, muss ein wiederholter Griff in die Allgemeine Rücklage erfolgen.

 

Allgemeine Rücklage, das ist ein absonderlicher Begriff, weil er verharmlost:

 

Dazu muss man wissen, dass die Allgemeine Rücklage nur ein buchhalterischer Posten, eine fiktive Rechengröße innerhalb des Eigenkapitals ist. Es ist keineswegs ein Sparbuch auf dem beiseitegelegtes Geld liegt.

 

Also: Der Schlamassel in dem wir stecken wird deutlich, wenn ich zusammenfassend sage:

Wir haben gewaltige Gewerbesteuerprognosen, müssen uns aber trotzdem die Haushaltssatzung vom Landrat aufgrund des Defizits genehmigen lassen, was ein Stückweit den Rat in seiner Finanzhoheit entmachtet.

 

Die spannende Frage, wie kommt so etwas?

 

Neben hausgemachten Problemen, zum Beispiel das Kommunen jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt haben in dem sie mehr ausgaben als sie einnahmen, haben vor allem das Land und der Bund ein großes Maß Schuld an der kommunalen Finanzmisere.

 

Viel zu lange haben Bund und Land den Kommunen immer mehr Aufgaben aufs Auge gedrückt, ohne für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu sorgen.

 

Die Kämmerer sprechen in diesem Zusammenhang von der Verletzung des Konnexitätsprinzips. Konnexitätsprinzip bedeutet nichts anderes, als dass der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlen muss.

 

So belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen der NRW-Kommunen auf ungeheuerliche 12 Milliarden Euro.

 

KPV-Vorsitzender Hunsteger-Petermann, der schon lange eine Zins- und Entschuldungshilfe für Kommunen fordert, hatte jüngst zwei interessante Beispiele aufgegriffen, an denen deutlich wird, wie Bund und Land versuchen, die Kommunen „auszutricksen“:

 

Beispielhaft führte er den Ausbau der Kinderbetreuung und die Schulsozialarbeit an. 

 

Letztere wird bis 2013 vom Bund finanziert. Ab 2014 stehen jedoch die Kommunen in der Finanzverantwortung. 

 

Die notwendigen Mittel dafür sollen aus der Entlastung der Grundsicherung kommen. 

 

Er erklärte völlig zu Recht hierzu, „dass die zuvor gewährte Entlastung aus der Grundsicherung, die der Bund ab 2012 übernimmt, durch die Hintertür wieder eingesammelt wird“.

 

Die Landesregierung verfährt ähnlich:

„In der Inklusionsdebatte werden Hoffnungen und Erwartungen geweckt, die das Land jedenfalls nicht erfüllen werde. Wir in den Kreisen, Städten und Gemeinden werden es wieder einmal sein, die einen Großteil der Kosten zu tragen haben. Und das in einer Zeit, in der wir nicht mal wissen, ob wir die zusätzlichen Kosten bei der Kinderbetreuung schultern können.

 

Die eine Herkulesaufgabe im Gepäck, die andere schon vor der Brust, so komme man nicht voran! Wer neue Wohltaten unters Volk bringen wolle, müsse das Geld mitliefern oder bestehende Wohltaten wieder einsammeln“, so Hunsteger Petermann.

 

Das Land hat die Ohnmacht der Kommunen erkannt und am 8. Dezember 2011 ein Stärkungspaktgesetz für die am schlimmsten betroffenen Städte und Gemeinden vorgelegt. 

 

34 Kommunen, die bereits als überschuldet gelten, erhielten noch im Dezember 2011 eine Finanzspritze. Keine Frage, das ist zunächst positiv zu sehen. Doch der Große Wurf ist das noch lange nicht! 

 

So hat z. B. die Landesregierung eigenmächtig die entsprechenden Kommunen zur Förderung ausgewählt. Das führt unter den Kommunen zu Spannungen, die wir in der sowieso schon schwierigen Situation nun überhaupt nicht gebrauchen können.

 

Ein Signal an die Finanzmärkte ist es zudem auch nicht. Dieses brauchten wir aber dringend!

Gemeinden, denen bis 2016 eine Überschuldung droht, können ihre Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes bis zum Ende dieses Monats beantragen. 

 

Insgesamt werden bis 2020 hierfür 5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Im Gegenzug müssen die Kommunen ihre Haushalte bis 2020 sanieren. 

 

Die CDU im Landtag Nordrhein-Westfalens hatte den Ball aufgegriffen und eine eigene Strategie zur Zins- und Entschuldungshilfe vorgelegt. Ziel dieser Strategie ist es, allen Kommunen im Land die eigene Handlungsfähigkeit zurückzugeben.

 

Die CDU setzt also im Gegensatz der Landesregierung hier auf eine breiter angelegte und vor allem nachhaltige Hilfe. Das Konzept sieht vor, zunächst 164 Städte und Gemeinden – und damit immerhin 5 Mal mehr als von der Landesregierung ausgesucht – ebenfalls beginnend ab 2011 finanziell unter die Arme zu greifen. 

 

 

Verehrte Zuhörer,

der ehemalige Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, hat einmal gesagt, das gute Kommunalpolitik mit dem Akzeptieren von Realitäten beginnt.

 

Was bleibt uns auch anderes übrig, wenn die Rahmenbedingungen uns von anderen aufdiktiert werden.

Doch auch die Kommunen können und müssen ihre Hausaufgaben machen, weil es die einzige Chance ist, damit die Kommunalfinanzen nicht vollends aus dem Ruder laufen:

 

Für uns in der CDU-Fraktion bedeutet das für den Haushalt 2012, dass wir weiterhin den Kurs in Richtung Entschuldung und Sparsamkeit halten. 

 

2012 wird ein Jahr der Sparsamkeit sein, weil

  • es unser Ziel sein muss weiter Schulden abzubauen
  • zwei wichtige Ereignisse im Haushalt noch gar nicht erfasst sind, auf die wir uns aber vorbereiten müssen, da sie schon lange auf der Agenda stehen: Rathaussanierung und Neubau des Baubetriebshofes

 

Ein Schuldenabbau hängt – wie ich ausgeführt habe – sicherlich von den Entscheidungen bei Land und Bund ab. Doch wir werden uns am Riemen reißen und genau prüfen was geht und was nicht!

 

Ein Schuldenabbau fängt aber in erster Linie mit dem politischen Willen an,

Schulden auch abbauen zu wollen!

 

Wir, die CDU Ahlens bejahen dieses ausdrücklich.

 

 

 

 

Ich möchte meine Ausführung schließen mit einem Zitat, dass Friedrich dem Großen zugeschrieben wird:

 

„Wenn das Land glücklich sein soll, muss es Ordnung in seinen Finanzen halten. 

Der Staatsschatz ist zu erhöhen, damit Reserven für Notfälle vorhanden sind.“

 

Auch wenn dieser Satz vor 300 Jahren ausgesprochen wurde, er hat an Aktualität nichts eingebüßt.