Betreuung und Vorsorge im Blick
Vorhelm- Über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht hat Ralf Gosda, Rechtsanwalt und Notar aus Ahlen, auf Einladung der CDU-Ortsunion Vorhelm referiert.
Bei schweren Krankheiten stehen Ärzte und Angehörige oft vor der Frage, wie der Patient in dieser Situation behandelt werden möchte. Oder was geschieht, wenn ein Patient längere Zeit bewusstlos ist - wer erledigt dann seine Rechtsgeschäfte?
Aber man kann vorsorgen für den Fall, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies ist möglich durch eine gesetzlich geregelte Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.
Gosda erklärte die schwierigen gesetzlichen Bestimmung anhand von Beispielen aus der Praxis. Außerdem wurden noch während des Vortrages jedem Interessierten noch Unterlagen zu den Themen zur Verfügung gestellt. Damit kann jeder, der an der Info-Veranstaltung teilgenommen hat, zu Hause alles in Ruhe nachlesen.