MIT begrüßt Bürokratieabbau bei Mindestlohn
Bei der Auftraggeberhaftung, bei der die Unternehmen dafür haften, dass beauftragte Subunternehmen und alle weiteren Subunternehmen jedem Mitarbeiter Mindestlohn zahlen, soll es Erleichterungen geben. Diese Regelung hatte zu hohen Haftungsrisiken für alle Betriebe geführt. Die Bundesregierung will klarstellen, dass diese Haftung nicht bei jedem Auftrag gilt, sondern nur, wenn ein Unternehmen seine eigene Werk- oder Dienstleistung an Drittanbieter weiter vergibt, zum Beispiel im Bau oder bei Kurierdiensten.
Allerdings bleibt Susanne Block skeptisch: „So lange die Bundesregierung das nur in Verwaltungsvorschriften klarstellt und nicht das Gesetz ändert, bleibt ein Risiko.“
Sie kritisiert auch, dass bei Minijobs, die nicht von Familienangehörigen besetzt sind, weiterhin die Dokumentation der Arbeitszeiten Pflicht ist: „Das ist völlig unnötige Bürokratie. Wer betrügen will, kann das auch mit dieser Dokumentationspflicht. Aber die 99 Prozent, die immer ehrlich sind, werden belastet.“
Die Mittelstandsvereinigung will sich weiter für Verbesserungen beim Mindestlohn einsetzen. Susanne Block: „Wir kämpfen nicht gegen den Mindestlohn, sondern gegen überflüssige Bürokratie, die keinem Arbeitnehmer hilft, aber Arbeitgebern schadet.“