Antrag zum Flächennutzungsplan "Windvorranggebiete"

Aktuelles aus der Kommunalpolitik

 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister,
werte Kollegen der anwesenden Ausschüsse 

Seit über 3 Jahren beschäftigen wir uns mit dem Flächennutzungsplan "Windvorranggebiete".  Immer wieder wurden Fragen gestellt, Aufträge erteilt, Gutachten eingefordert.  Warum muss eine Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2010 her.

 Nachdem das Land NRW gesetzlich festgeschrieben hat, dass über einen Flächennutzungsplan der Windkraft Vorrang einzuräumen ist, sie also der landwirtschaftlichen Nutzunggleichzustellen ist, haben wir ein Problem. 

Nach dem erlassen Gesetz hat die Regionalplanung seine Festlegungen für Eignungsflächen für Windkraftanlagen geändert. 

 Aus den 150 ha Konzentrationsflächen, aus dem FNP von 2010 für Ahlen, weist der neue Regionalplan die gesamte Fläche Ahlen`s aus. 

Die Umsetzung aber müssen die Kommunen allein bewerkstelligen. Das ist in anderen Bundesländern erheblich besser geregelt. Da gibt es Vorgaben zu Höhen, Abständen usw. 

Wie machen es eigentlich die großen Städte im Ruhrgebiet ? 

Können diese die Flächen dafür zur Verfügung stellen?
Wahrscheinlich nicht. 

Also muss mal wieder der ländliche Raum den Kopf dafür hinhalten. 

Was machen wir nun in Ahlen? 
 

Wir stellen einen, wie schon gesagt „gesetzlich geforderten Flächennutzungsplan“ auf, der uns vor Windräderwildwuchs schützen soll. 

Nachdem das Gebiet Ahlen`s überplant wurde, erreichte uns durch die Verwaltung eine Vorlage, mit über 1400 Seiten, zur Änderung des Flächennutzungsplans. 

 

persönliche Anmerkung 

Eine solche Fleißarbeit habe ich in meiner langjährigen Ratsarbeit noch nicht  erlebt. 

Mit dieser Änderung schützen wir 97% der Fläche unserer Stadt vor der  Verspargelung und werden trotzdem den landesgesetzlichen Vorgaben und der Rechtssprechung gerecht. 
 

 

Alle Eingaben der Bürger und Institutionen, insbesondere die der Bürgerinitiativen Borbein West und Gemmerich, mit denen wir uns des Öfteren getroffen haben, wurden behandelt, bewertet und flossen in den Entscheidungsprozess ein. 

Sollten wir nun der Verwaltung nicht zustimmen und nach dem Motto vorgehen „Wir lassen alles so wie es ist“, werden andere für uns entscheiden.
 

Dann entscheiden der Kreis Warendorf, die Bezirksregierung Münster und möglicherweise Gerichte, wie und wo auf unserem Gebiet Bauanträge für Windkraftanlagen gestattet werden. 

Die Einflussnahme Ahlen`s ist dann äußerst gering. 

Ändern wir aber unseren Flächennutzungsplan, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, haben  wir bei jedem Bauantrag, nebenbei bemerkt es liegt unseres Wissens noch keiner vor, die Möglichkeit und die Pflicht der Entscheidung. 

 

Hier werden auch die betroffenen Bürger mit ins Boot genommen. 

Alle gesetzlichen Möglichkeiten können dann von uns ausgeschöpft werden. 


Es werden alle Gutachten für jeden einzelnen Bauantrag für die Erstellung einer Windkraftenergieanlage eingefordert und vorgelegt. 


Die betroffenen Bürger werden vor jeder einzelnen Entscheidung beteiligt und Investoren haben lediglich das Recht auf Stellung eines Bauantrags in den festgelegten Konzentrationszonen. 


AUS DIESEN GRÜNDEN STIMMT DIE CDU-FRAKTION DER VON DER VERWALTUNG VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ZU.