Reinhald Sendker (MdB): Das ändert sich im Jahr 2010

 Der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker informiert die Bürger im Kreis Warendorf über wichtige rechtliche Änderungen im neuen Jahr. Hierunter fallen beispielsweise das ab Januar erhöhte Kindergeld, die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken-und Pflegeversicherung und Neuerungen bei der Abgasuntersuchung. "Mir ist es wichtig, die Bürger über die Berliner Politik zeitnah zu informieren, das gehört zu meinen Aufgaben als Bundestagsabgeordneter für den Kreis Warendorf", betont Sendker.
Bundestagsabgeordneter Reinhold Sendker.Bundestagsabgeordneter Reinhold Sendker.
 
Familie
Zum 1.1.2010 steigt das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro. Das neue Kindergeld beträgt dann für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Außerdem steigen die Kinderfreibeträge von 6.024 auf 7.008 Euro.

Gleichzeitig gibt es einen höheren Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder erhalten. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren wird von 117 auf 133 Euro und für Kinder von sechs bis elf Jahren wird von 158 auf 180 Euro erhöht. 

•    Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenkasse und Pflegeversicherung

Den Steuerzahlern verbleibt ab dem nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto. Die Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung können ab dem kommenden Jahr abgesetzt werden. Außerdem sorgt eine leichte Verschiebung des Einkommensteuertarifs für steuerliche Entlastung.

•    Pflegeversicherung

Die finaziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen:
In der Pflegehilfe steigen die Sätze in der Pflegestufe 1 von 420 Euro auf 440 Euro, in der Pflegestufe 2 von 980 Euro auf 1040 Euro und in der Pflegestufe 3 von 1470 Euro auf 1510 Euro.
Beim Pflegegeld steigen die Sätze in der Stufe 1 von 215 Euro auf 225 Euro, in der Stufe 2 von 420 Euro auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 Euro auf 685 Euro. 

•    Erbschaftsrecht

Zum 01.01.2010 tritt eine neue Regelung des Erbrechts in Kraft.
Schenkungen werden zwei Jahre nach dem Tod zu 90 Prozent, drei Jahre nach dem Tod zu 80 Prozent,…dem Erbe zugerechnet. Schenkungen werden nach zehn Jahren auch weiterhin gar nicht dem Erbe zugeschlagen.

Wer seine Eltern vor dem Tod gepflegt hat, bekommt vorab etwas vom Erbe: Eine „Vergütung“ die sich an den Sätzen der Pflegeversicherung orientiert. Zuvor gab es eine Einschränkung, die sich nur auf Einkommenseinbußen durch die Pflegezeit bezogen haben. Jetzt entfällt diese Einschränkung. Auch wer „normal“ weitergearbeitet hat, kann sich vorab aus dem Erbe bedienen.

•    Neues Verfahren zum Lohnsteuerabzug bei Ehegatten

Ab dem Kalenderjahr 2010 können Ehepartner, die beide Arbeitnehmer sind, für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Zukünftig ist eine Kombination aus den Steuerklassen IV und IV im sogenannten „Faktorverfahren“ möglich. Dies hat die positive Folge, dass steuerentlastende Vorschriften, wie etwa der Grundfreibetrag, schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

•    „Zettelwirtschaft“ mit der Lohnsteuerkarte – das letzte Mal 2010

Ab 2011 wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) ersetzt. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt dem Arbeitgeber ab 2012 die Daten elektronisch zur Verfügung, ohne dass der Arbeitnehmer aktiv werden muss. Bitte beachten Sie: Die gelbe Lohnsteuerkarte gilt für 2010 und 2011. Der Arbeitgeber muss die Karte also ausnahmsweise zwei Jahre aufbewahren. Wechselt ein Arbeitnehmer in dieser Zeit den Arbeitgeber, muss er seine Karte mitnehmen.

•    Änderungen bei Unternehmenssteuern

Zukünftig werden einschränkende steuerliche Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen für Unternehmen abgemildert. Außerdem sind niedrigere Hinzurechnungssätze bei der Gewerbesteuer für Miet- und Pachtzinsen vorgesehen. Änderungen bei der Grunderwerbssteuer sollen Umstrukturierungen erleichtern. Betriebe sollen geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro ab Januar 2010 sofort abschreiben können. Alternativ soll ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen werden.

•    Unternehmensnachfolge wird leichter

Nachfolger von Familienunternehmen sollen zukünftig auf schwankende Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Eine Erbschaftsteuer-Ermäßigung oder -Befreiung soll davon abhängen, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten.

•    Weniger Erbschafts- und Schenkungsteuer für Geschwister und Geschwisterkinder

Die Erbschaftsteuer-Belastung für Geschwister und Geschwisterkinder soll sinken: mit einem niedrigeren Tarif von 15 bis 43 Prozent statt wie bisher 30 bis 50 Prozent – je nach Höhe des Erwerbs. 

•    Mehr politische Bildung im Zivildienst

Der Besuch von Seminaren und Informationsveranstaltungen im Rahmen des Zivildienstes ändert sich grundlegend. 
So wird beispielsweise die politische Bildung, die bisher Teil eines einwöchigen zivildienstspezifischen Einführungslehrgangs war, als eigener Lehrgang im Umfang von vier Tagen durchgeführt.

•    Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetz

Mit Beginn des neuen Jahres wird ungeborenes Leben besser geschützt. Ab 2010 sollen Schwangere, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten, besser beraten werden. Eine der Neuerungen ist etwa, dass der Diagnose stellende Arzt die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten beraten muss, die sich aus dem Befund ergeben können. Je nach Diagnose werden zusätzliche Fachärzte hinzugezogen. Die ärztliche Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.

•    AU-Plakette am Fahrzeug entfällt

Die AU-Plakette am Fahrzeug entfällt zukünftig – Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung werden zukünftig gleichzeitig durchgeführt. Es wird nur noch eine Plakette am Nummernschild hinten angebracht.

•    Änderungen bei der Kontrolle der nachhaltigen Biomasseerzeugung

Nach den Verordnungen für den Biostrom- und Biokraftstoff-Bereich werden die Marktteilnehmer von Zertifizierungsstellen daraufhin kontrolliert, ob sie nachhaltig erzeugte Biomasse verwenden.

•    Waffengesetz

Als Folge des Amoklaufes von Winnenden wurden im Waffengesetz insbesondere die Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen präzisiert.
So erfolgt u.a. eine verstärkte Kontrolle von Waffen und Munition, die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen wird erhöht, ein nationales elektronisches Waffenregister wird eingeführt.


Hinweis: Diese Liste enthält eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesänderungen zum 01.01.2010. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Informationen zu Einzelfällen ist das Studium der Gesetzestexte unabdingbar.