Verfassungsgericht: Neuer Kommunalwahltermin 30.August 2009

„Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, den Termin der Kommunalwahlen mit dem der Europawahl zusam­menzulegen“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (18. Februar 2009) in Düsseldorf.
Lediglich für das Wahljahr 2009 müsse eine Zusammenlegung unterbleiben, weil nach Auffassung des Verfassungs­gerichtshofs der Zeitabstand zwischen der Kommunalwahl und dem ersten Zusammentritt der neu gewählten Kommunalvertretungen zu lang ist.

„Wir hatten für die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl bereits in 2009 gute Gründe, die von namhaften Verfassungsrechtlern und nun auch im Wesentlichen vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sind“, erklärte Wolf. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und die rechtlich notwendigen Schritte zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich einleiten“, so Wolf.

„Wir haben uns jetzt für den 30. August 2009 als Wahltermin entschie­den, um die Eigenständigkeit der Kommunalwahlen sicherzustellen und zugleich unter Berücksichtigung der Ferientermine eine gute Wahl­beteiligung zu ermöglichen. Wir nähern uns mit der Festlegung des Wahltermins im August dem künftig in der Jahresmitte gelegenen ge­meinsamen Wahltermin von Kommunal- und Europawahl. Ab 2014 wird in dann in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden“, erklärte der Innenminister abschlie­ßend.