Implementierung von Photovoltaik-Carports und –Terrassen- überdachungen in das Konzept Eigenstromerzeugung in Ahlen

CDU stellt den 2. Antrag einer kleinen Serie zur Erstellung eines Konzeptes zur Implementierung von Photovoltaik-Carports und –Terrassenüberdachungen in Ahlen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ahlen beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Implementierung von Photovoltaik-Carports und –Terrassenüberdachungen erstellt. Dieses Konzept flankiert das Konzept Eigenstromerzeugung der Stadt Ahlen. Zu überprüfen sind baurechtliche Vorgaben, Fördermöglichkeiten, die mögliche Unterstützung durch die Stadtwerke sowie die Beteiligung/Installation durch ortsansässige Fachfirmen. Das Ergebnis ist dem Rat vorzustellen.

Neben den mehr oder weniger etablierten Möglichkeiten der Eigenstromerzeugung auf Dächern, Wandflächen, städtischen und gewerblichen Gebäuden sowie auf Freiflächen möchten wir die Eigenstromerzeugung mit Hilfe von Photovoltaik-Carports und –Terrassen- überdachungen als flankierende Maßnahmen in den Focus rücken.

Begründung:

Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Stadt Ahlen zu forcieren, ist eine breite Beteiligung eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, um die lokalen Potenziale für Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu heben. Aus diesem Grund ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen prioritär umzusetzen. Um das Thema sowohl im privaten als auch im gewerblichen und kommunalen Umfeld auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sind Photovoltaik-Carports und –Terrassenüberdachungen eine ideale Ergänzung, wenn z. B. keine Dachflächen genutzt werden sollen bzw. können oder eine möglichst kostengünstige Lösung für selbst erzeugten Strom favorisiert wird.

Bund und Länder diskutieren derzeit die Einführung einer PV-Pflicht für Neubauten von Gebäuden und Parkplätzen. Im Ergebnis führt das dazu, dass der Klimaschutz die Baugesetze beeinflusst. Einige Bundesländer haben diese z.T. bereits für Januar 2022 in die Landesbauordnungen aufgenommen oder entsprechende Verordnungen für nachhaltiges Bauen verabschiedet.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein führen die PV-Pflicht bereits ab 01.01.2022 ein, Rheinland-Pfalz ab Januar 2023. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen befinden sich in der Planung für die PV-Pflicht (vergl. nachstehende Tabelle):

Bundesland PV Pflicht Anzahl Stellplätze
Baden-Wüttenberg 01.01.2022 >35
Bayern In Planung  
Berlin    
Brandenburg In Planung  
Bremen 01.01.2022 >100
Hamburg    
Hessen    
Mecklenburg-Vorpommern In Planung  
Niedersachsen 01.01.2022 >100
Nordrhein-Westfalen 01.01.2022 >35
Rheinland-Pfalz 01.01.2022 >50
Saarland In Planung  
Schleswig-Holstein 01.01.2022 >100
Thüringen In Planung  

Stand:10.09.2021


Die Pflicht gilt für Neubauten ab einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen bei Nichtwohngebäuden. Wird ab dem kommenden Jahr z.B. ein neuer Einkaufsmarkt gebaut, muss der dazugehörige Parkplatz ab einer bestimmten Größe überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Weiterhin werden Bauanträge von Privatleuten und Gemeinden künftig auch nur noch genehmigt, wenn eine PV-Überdachung bei großen Parkplatzflächen vorgesehen ist. Damit entsteht neben der Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden auch eine Pflicht für PV-Anlagen auf Parkplätzen.

Zusätzlich muss schon heute bundesweit jeder dritte Stellplatz von Nichtwohngebäuden mit Leitungen für Elektroauto-Ladesäulen versehen werden, um Ladestationen nachrüsten zu können.

Ein großes am Markt verfügbares Sortiment Photovoltaik-Carports und –Terrassen- überdachungen aus Stahl, Aluminium und Holz macht es Unternehmen und Organisationen bei ihren Neubauprojekten leicht, ästhetische und wirtschaftliche Lösungen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lehmann
Fraktionsvorsitzender

Weitere Informationen (Referenz nur beispielhaft zur Veranschaulichung):

www.solarcarporte.de/

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