Änderungsantrag der CDU Ahlen zur Vermarktung...

der Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Handkamp (VO/1802/2025-2)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Harman,

zur Gewährleistung einer zügigen, bürokratiearmen und nachhaltigen Vergabe der Baugrundstücke
und damit einer effektiven und effizienten Wohnungsraumentwicklung beantragt die CDU-Fraktion,
der Rat der Stadt Ahlen möge beschließen:

Antragstext
1. Satz zwei der Vorlage mit Bezugnahme auf das Erbbaurecht wird gestrichen.
2. Stattdessen wird eingefügt: Die Vermarktung erfolgt im Wege des normalen
Grundstückverkaufes.

Begründung:
Das Erbbaurecht schafft in erster Linie Probleme. Beginnend bei der Finanzierung der Immobilie,
über erhöhte Risiken auf Investorenseite aufgrund eingeschränkter Verfügungsmöglichkeiten bis
hin zu einem hohen bürokratischen Aufwand bei regelmäßig nötigen Grundbuchänderungen
entstehen Kosten, die die Entwicklung von Wohnraum verteuern. Dies kann aus Sicht der CDU-
Fraktion nicht die Lösung für den zunehmenden Wohnungsbedarf sein. In einer solchen Situation
gilt es, die Kosten für die Entwicklung von Wohnungen zu senken und die Rahmenbedingungen für
den Wohnungsbau so attraktiv wie möglich zu gestalten. Die eingeholten Rückmeldungen von
Investoren, Projektentwicklern und weiteren Praktikern zum Erbbaurecht fielen dagegen einhellig
negativ aus oder beinhalteten nur äußerst geringe Erbbauzinsen, die die Nutzung dieses
Instrumentes wiederum für die Stadt unattraktiv machen.

Ahlen i.W., den 3. Dezember 2025
gez. Peter Lehmann und Fraktion